Die Idee, Kleinkriminellen ein paar
Sozialstunden aufzubrummen, anstatt sie ins Gefängnis zu stecken, ist
zu begrüßen. Im Jugendstrafrecht funktioniert dies auch recht gut. Im
Gefängnis bessern sich die Wenigsten. Im Gegenteil: Kriminelle
Karrieren können dort richtig Fahrt aufnehmen. Zudem ist es für die
Länder eine finanziell, personell und organisatorisch enorm hohe
Belastung, zahlungsunfähige Schwarzfahrer einzubuchten. Bei der Suche
nach alternativen Strafen muss der Staat allerdings mit Bedacht
vorgehen. Die Taten dürfen nicht bagatellisiert werden. Denn auch bei
kleinen Diebstählen und beim Schwarzfahren gibt es Geschädigte. Der
Vorstoß des NRW-Justizministers, den Strafrechtskatalog fantasievoll
auszuweiten, hat zwar keine Chance auf direkte politische Umsetzung.
Er stößt aber die richtige Debatte an. Was spricht dagegen, wenn der
Staat die Strafen so gestaltet, dass sie der Allgemeinheit nützen?
Dazu zählen gemeinnützige Arbeit für notorische Schwarzfahrer und
auch ein strafbewährtes Stadionverbot für Randalierer. Beim
geforderten Fahrverbot für Steuersünder wird die Argumentation
allerdings schwierig.
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