Es gibt Menschen, die schwer krank sind,
Schmerzen haben und denen nichts anderes hilft als Cannabis. Diesen
Menschen hat das Kölner Verwaltungsgericht jetzt den privaten Anbau
von Cannabis zu Therapiezwecken gestattet. Wenn man die Geschichte
auf diese Weise verkauft, klingt sie recht vernünftig. Man kann sie
aber auch anders erzählen: Ein chronisch Kranker, der seit Jahren an
Multipler Sklerose leidet, darf jetzt in seinem Gäste-WC Hanfpflanzen
züchten, weil er es sich finanziell nicht leisten kann, ein ärztlich
verordnetes Präparat in der Apotheke zu kaufen. So klingt derselbe
Sachverhalt plötzlich schwachsinnig. Wenn Cannabis in einzelnen
Fällen medizinisch sinnvoll ist – und es gibt gewichtige Argumente
für diese Position -, dann müssen die Krankenkassen konsequenterweise
auch die Kosten einer solchen Behandlung übernehmen. Schwerkranke
Patienten vor die Alternative zu stellen, sich entweder zu
verschulden oder ihre Wohnung in eine Hanfplantage zu verwandeln,
weil sie die Apothekenpreise für Cannabis nicht bezahlen können, ist
absurd. Vermutlich sieht das auch das Gericht selbst so ähnlich und
bezeichnet die Genehmigung des Eigenanbaus deshalb als „Notlösung“.
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