Vom Landesrechnungshof kommt ein
bemerkenswerter Hinweis: Schulen, die den Unterrichtsausfall bei sich
statistisch erfassen, haben zumeist ein besseres
Vertretungsmanagement als Schulen, die darauf verzichten. Das sollte
eigentlich Anlass genug sein, eine Statistikpflicht einzuführen. Der
Aufwand dafür dürfte sich – dank vorhandener Software – in Grenzen
halten. Allerdings brauchen die Schulen Vorgaben, damit landesweit
nach einheitlichen Kriterien ermittelt wird und die Zahlen wirklich
belastbar sind. Es muss klar definiert werden, was unter „Ausfall“ zu
verstehen ist. Gilt das auch für Klassenfahrten, und wie ist
eigenverantwortliches Arbeiten zu bewerten? Zu wünschen wäre
überdies, dass sich – wie gestern von der FDP vorgeschlagen – die
Kultusminister auf ein gemeinsames Vorgehen verständigten, so dass
die Zahlen auch auf nationaler Ebene vergleichbar wären. Den Hinweis
von KMK-Präsidentin Sylvia Löhrmann, dass dagegen die Länderautonomie
in Bildungsfragen stehe, kann man nicht durchgehen lassen – sonst
käme ja nie etwas in Bewegung.
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