Das Netz frohlockt: Der EU-Generalanwalt hält
die Vorratsdaten-Richtlinie der EU für rechtswidrig, also sind
angeblich auch die Pläne von Union und SPD zur
Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gestorben. So simpel ist es
aber nicht. Denn genau betrachtet ist für Pedro Cruz Villalón die
Vorratsdatenspeicherung „völlig legitim“ – nur halt so nicht, wie es
die EU-Richtlinie vorgibt. Die Anforderungen an die Datensammler sind
ihm zu gering, die Speicherfristen zu lang und die Bestimmungen für
staatliches Abrufen zu lasch. Damit hat der Generalanwalt genau das
eingefordert, was sich Schwarz-Rot vorgenommen hat. Weil der Anwalt
empfahl, die Richtlinie trotzdem in Kraft zu lassen, drohen
Deutschland wegen fehlender Regelungen weiter Strafzahlungen. Dem
ließe sich vorbeugen, indem die neue Koalition die Vorratsdaten genau
so regelt, wie es der Anwalt verlangt. Das wäre ein Vorbild für
Europa, verkleinerte den verfolgungsfreien Raum für Verbrecher und
könnte belegen, wie Datenschutz und Strafverfolgung zusammenpassen.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621