Die Sensibilität des deutschen Finanzsektors
für Geldwäsche-Aktivitäten hat sich in den vergangenen Jahren
deutlich erhöht: Die Anzahl der Verdachtsanzeigen auf Geldwäsche, die
unter anderem von Banken, Versicherern und Finanzdienstleistern beim
Bundeskriminalamt abgegeben wurden, hat sich seit 2008 auf mehr als
14000 im Jahr 2012 verdoppelt. Das geht aus der Antwort des
Bundesfinanzministeriums auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion
zur Bilanz der Bundesregierung bei der Geldwäschebekämpfung hervor.
Sie liegt der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“
(Freitagausgabe) vor. Gingen demnach 2008 insgesamt 7349
Verdachtsmeldungen auf Geldwäsche beim Bundeskriminalamt ein, waren
es 2012 bereits 14 361. Allein die Kreditinstitute haben dem
Ministerium zufolge im vergangenen Jahr 12 308 Verdachtsmeldungen auf
Geldwäsche an das zuständige Bundeskriminalamt weitergegeben. Im Jahr
2008, in dem das Geldwäschegesetz strenger gefasst worden war, hatten
die Banken lediglich auf 6352 mögliche Geldwäsche-Fälle hingewiesen.
Wenig hat die Verschärfung des Geldwäschegesetzes dagegen in den
übrigen Teilen der Wirtschaft verändert: Das Gesetz verpflichtet zwar
auch Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater,
Immobilienmakler, Spielbanken und Glücksspiel-Veranstalter im
Internet, dem Bundeskriminalamt jeden Verdacht auf Geldwäsche
anzuzeigen. Doch 2012 gingen aus diesem Kreis der Verpflichteten nur
128 Anzeigen ein. Von Glücksspiel-Anbietern im Internet gebe es trotz
der gesetzlichen Verpflichtung bisher keine einzige Anzeige, so das
Ministerium.
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