Rheinische Post: NRW braucht kein eigenes Marktgesetz = Von Thomas Reisener

Die schwere Geburt des neuen Marktgesetzes
zeigt dem Landesgesetzgeber seine Grenzen auf. Wirtschaftsminister
Garrelt Duin (SPD) will den Handel schützen, der sich durch den
Verkauf von Neuwaren auf Trödelmärkten benachteiligt fühlt.
Gleichzeitig will er Ausnahmen für etablierte Brauchtums-, Bauern-
und Weihnachtsmärkte definieren – sie würden ein Verkaufsverbot für
Neuwaren nicht überleben. Schon die umständliche Abfrage bei den
Kommunen, mit der Duin diese Ausnahmen identifizieren will, zeigt:
Die regionalen Unterschiede sind für eine landesweite Regelung zu
groß. Warum überlässt er das Thema nicht gleich den Kommunen? Es ist
ohnehin fraglich, ob das Land sich hier einmischen darf: Die
Gewerbeordnung regelt ausdrücklich auch Jahr- und Spezialmärkte. Sie
ist ein Bundesrecht. Sonderfälle sollen die Kommunen per Satzung
regeln. Das NRW-Marktgesetz erinnert stark an das
NRW-Klimaschutzgesetz: Beide wollen regeln, was der Bund längst
geregelt hat. Vielleicht noch nicht gut genug. Aber der Bund bleibt
trotzdem zuständig. Zum Glück hat Duin auch noch andere Projekte. Den
Bürokratieabbau zum Beispiel. NRW braucht nämlich weniger und nicht
mehr Vorschriften.

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One thought on “Rheinische Post: NRW braucht kein eigenes Marktgesetz = Von Thomas Reisener

  1. Trödelmärkte sind absolut Gesetzeskonform

    Als ehemalige langjährige Mitarbeiterin eines Veranstaltungsbüros in Düsseldorf ,möchte ich doch einmal etwas hier klarstellen:

    Trödelmärkte waren bis ca. 1979 /1980 sogenannte Spezialmärkte, auf denen nur bestimmte Waren (= Trödel etc.) angeboten werden durften. Zu dieser Zeit fanden viele Märkte dieser Art in Stadthallen aber auch im Freien statt. Es war erlaubt, für diese Märkte ein Eintrittsgeld zu erheben. Dies wurde bei den Hallenveranstaltungen damals z. B. Alte Messe Düsseldorf, Phillipshalle, Stadthalle Neuss etc. und noch bei vielen anderen Hallenveranstaltungen so gehandhabt. Dies begründete sich mit den hohen Anmietungskosten, Heizungs- Strom kosten, die bei dem Hallenbetrieb anfielen.

    Diese Hallenmärkte wurden meist im Winter durchgeführt, damit auch in den regenreichen Wintermonaten Märkte angeboten werden konnte. Der Eintrittspreis lag damals so im Schnitt bei drei DM.

    Bei Freiluftveranstaltungen, die in en Sommermonaten stattfanden wurden lediglich nur Standgebühren bei den beteiligten Händlern erhoben.

    Dann kam es ganz Dicke –

    Die Ordnungsbehörden wollten auf einmal diese Trödelmärkte nicht mehr als Spezialmarkt Festsetzen § 68 GewO. Die Behörden waren zu der Ansicht gekommen, das auf einem Trödelmarkt zu viele Waren verschiedener Arten angeboten würden, (damals war das Thema Neuwaren noch gar nicht existent. )

    Die Behörden gingen dazu über, diese Märkte nicht mehr als Spezialmärkte festzusetzen, sondern als sogenannte Jahrmärkte, (auf denen lt. Bundesgesetz Waren aller Art angeboten werden dürfen.)

    Dies passte den Veranstaltern gar nicht ins Konzept, da Sie ja auch im Winter weiter Märkte in Hallen anbieten wollten, aber sich dies aus Gründen der erhöhten Kostenkonstellation ( ohne Erhebung von Eintrittsgeldern) sich wirtschaftlich nicht mehr rechnete. Anmerkung: Bei festgesetzten Jahrmärkten darf kein Eintrittsgeld erhoben werden

    Also zog man vor das Verwaltungsgericht (ich glaube es war so 1980/81 rum) und die ganze Sache wurde verhandelt und zu Ungunsten der Veranstalter entschieden. Lt diesem Gerichtsurteil konnten Trödelmärkte nur noch als Jahrmärkte (Verkauf von Waren aller Art = Bundesrecht) von der zuständigen Behörde festgesetzt werden.

    Dies rief die Neuwarenhändler auf den Plan, da Sie ja jetzt auch das Recht hatten, an diesen Märkten teilzunehmen. Dieses Recht der Teilnahme ist auch in der Gewerbeordnung verankert. (Sprich, die Marktveranstalter haben gar keine rechtliche Möglichkeit, Neuwarenhändler von den Märkten auszuschließen.)

    Was mich bei der aktuellen Berichterstattung verwundert, ist die Meinung, das es sich bei den Ausstellern um zwielichtige Personen handelt, die auch keine Steuern bezahlen.

    Auch hier möchte ich klarstellen, das die Veranstalter der Märkte im Rahmen der Festsetzung des Marktes die Auflage haben, nach der Veranstaltung ein vollständiges Ausstellerverzeichnis mit vollständigem Namen Anschrift der Aussteller der zuständigen Behörde zuzusenden. (Also hier ist nix mit Steuerhinterziehung und so)

    Auch bin ich über die plumpen Äußerungen (siehe Ausgabe RP vom 20.06.13
    Link: http://nachrichten.rp-online.de/wirtschaft/minister-weniger-neuwaren-auf-troedelmaerkten-1.3481033

    Zitat: Heinz Wilhelm Paschmann, Inhaber von acht Edeka-Märkten in Mülheim, Oberhausen und Düsseldorf. Über 50 Trödelmärkte gebe es allein in Mülheim pro Jahr, „dort findet man alles, was vorher bei mir geklaut wurde“.

    Sehr erstaunt. Würde mich echt interessieren, ob Herr Paschmann dieses auch beweisen kann. (P.s. wäre ich Neuwarenhändler, würde ich den Kerl wegen übler Nachrede verklagen.)

    Zu guter Letzt noch eine Klarstellung zu Äußerungen des Einzelhandelverbandes, das Märkte an 52 Sonntagen im Jahr stattfinden dürfen, Diese Behauptung ist zumindest für NRW falsch. Es dürfen lediglich 12 Märkte an ein und demselben Standort / Stadtteil im Jahr stattfinden. Siehe auch hier die Entscheidung des Bundesverwaltungsrecht in einem Urteil von 1991, indem das Bundesverwaltungsgericht feststellt, das Märkte in regelmäßig größeren Abständen durchgeführt werden dürfen, und sich hierbei auf einen Zeitabstand von einem Monat definiert hat.

    Meiner Meinung nach sollten sich der Landtag, der Einzelhandelsverband mit den Marktveranstaltern zusammensetzen und ein tragfähiges innovatives Zukunftskonzept für beide Seiten erarbeiten. (weg beamen = Teleportation ) kann nicht eine zukunftsorientierte Lösung sein) Es sei allen Beteiligten gesagt: Gemeinsam geht es besser !

    Schlecht finde ich, das sich die Politik in freien Marktsegmenten (die Bundesrechtlich geregelt sind) einmischt und wieder Dinge Regeln möchte, von denen man keine Ahnung hat. Siehe z. B. Super Flop Rheinland Pfalz Nürburgring. Beck ist weg – kommt jetzt der (R-) Duin auch nach NRW?

    Mit lieben Grüßen Elvira

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