Rheinische Post: Recht, Rechtssicherheit = Von Reinhold Michels

Anders als die verbotene Eizellen-Spende ist
die Befruchtung mit dem Samen eines fremden Mannes erlaubt. Wie das
Beispiel des wegweisenden Urteils aus Hamm zeigt, schafft nicht
alles, was Recht ist, auch Rechtssicherheit. Die junge Klägerin, die
einen vielleicht schon bald vollstreckbaren Titel auf Herausgabe des
Namens ihres Erzeugers erstritten hat, könnte durch die
Lebenswirklichkeit enttäuscht werden, wenn nämlich die Daten des
Erzeugers nicht mehr auffindbar sind. Das Urteil besitzt noch keine
Rechtskraft, aber die Kraft seiner Argumente überzeugt. Ein Mensch
muss wissen dürfen, wer seine biologischen Eltern sind. Da dieses
Wissenwollen grundlegend menschlich erscheint, handelt es sich um ein
Menschen- oder Grundrecht, ranghöher als die durchaus respektable
Interessenlage eines Anonymus, der sein Sperma spendet und so einen
unerfüllten Kinderwunsch Dritter erfüllen hilft. In dem Sinn bleiben
Samenspenden nützlich. Sollten sie in Folge der Rechtslage drastisch
zurückgehen, wäre das eine unerwünschte, aber hinzunehmende
Nebenwirkung.

Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621