Union und SPD wollen die Integration des
Solidaritätszuschlags in die Einkommensteuer ab 2020 mit einer
Absenkung der kalten Progression verbinden. Dabei soll es nicht zu
Steuererhöhungen für einzelne Einkommensgruppen kommen. Das geht aus
einem Beschlusspapier von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble
(CDU) und Hamburgs Erstem Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) für die
Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen hervor, das der in
Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe)
vorliegt. „Die notwendigen Änderungen im Tarif werden mit einer
Einkommensteuer-Tarifreform verbunden, die mindestens den Abbau der
kalten Progression sicherstellt. Dabei darf es nicht zu
Steuererhöhungen für einzelne Einkommensgruppen kommen“, heißt es in
dem Papier, das Scholz und Schäuble am vergangenen Wochenende mit den
Parteichefs Sigmar Gabriel und Angela Merkel abgestimmt haben. Das
verbleibende Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag soll nach dem
Verteilungsschlüssel an Bund, Länder und Gemeinden verteilt werden.
Strittig ist noch, ob der Bund eine mögliche Belastung durch einen
höheren Anteil an der Umsatzsteuer ausgleichen kann. Außerdem
schlagen Schäuble und Scholz vor, dass der Bund ab 2020 die gesamten
Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Empfänger sowie das Wohngeld
übernimmt. Im Gegenzug sollen die Länder auf Wohnungsbaufördermittel
verzichten.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621