Das Urteil aus Münster überrascht nicht. Schon
bei der mündlichen Verhandlung über den Nachtragsetat war deutlich
geworden, dass das Verfassungsgericht den sorglosen Umgang von
Rot-Grün mit dem Geld der Steuerzahler nicht durchgehen lassen würde.
Gestern hat es das Zahlenwerk in Bausch und Bogen verworfen.
Verheerender hätte es für die Landesregierung nicht kommen können.
Die Frage ist nun, ob Rot-Grün aus der herben Niederlage Konsequenzen
für den Haushalt 2011 zieht. Danach sieht es allerdings nicht aus.
Die Regierung will Wohltaten verteilen, obwohl dem Land finanziell
das Wasser bis zum Hals steht. Die Hoffnung, dass sich diese Ausgaben
eines Tages auszahlen, ist keine Grundlage für eine solide
Haushaltspolitik. Deshalb wird die CDU erneut beim Verfassungsgericht
klagen. Die SPD will dann sofort Neuwahlen – und die Union will sie
angeblich auch, obwohl die Umfragen für sie nicht günstig sind. Beide
großen Parteien haben sich inzwischen so stark festgelegt, dass es
eigentlich zu Neuwahlen kommen müsste, auch wenn sie nichts oder nur
wenig an den Machtverhältnissen in NRW ändern würden. Da aber weder
SPD noch CDU den Urnengang wirklich wollen, ist noch keineswegs
ausgemacht, dass es ihn gibt.
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