Rheinische Post: Schäuble lehnt Ankäufe von Steuer-CD“s ab / Steuerabkommen bringt zehn Milliarden Euro

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU)
hat die SPD-regierten Bundesländer aufgefordert, keine Steuer-CDs
mehr zu kaufen und stattdessen den Widerstand gegen das
deutsch-schweizerische Steuerabkommen aufzugeben. „Jedes Bundesland
muss sich seiner Verantwortung stellen. Wenn das Abkommen nicht
zustande kommt, ändert sich an dem aktuellen, überaus
unbefriedigenden Gesetzeszustand nichts“, sagte Schäuble der in
Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe). Nach
Angaben von Schäuble würde das Steuerabkommen dem Fiskus für die
Vergangenheit rund zehn Milliarden Euro einbringen, von denen wegen
der Erbschaftssteuer 70 Prozent an die Länder fließen würden. Ohne
das Abkommen verliere die öffentliche Hand durch Verjährung jährlich
„eine mehr als beträchtliche Summe“, so Schäuble. Den Ankauf so
genannter Steuer-CDs lehnt der CDU-Politiker ab. „Momentan sind
deutsche Steuerbeamte wegen der CD-Käufe dem Risiko der
Strafverfolgung in der Schweiz ausgesetzt wie auch schweizerische
Bankangestellte umgekehrt in Deutschland wegen des Vorwurfs der
Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Das wäre alles mit dem Abkommen
hinfällig.“, sagte Schäuble. Mit dem Abkommen erübrige sich der Kauf
von Daten-CDs von Steuersündern. „Der Geist, Zweck und Inhalt des
Abkommens ist so, dass es die Steuerfragen umfassend regelt,
ausgiebige Kontrollen ermöglicht und damit die Grundlage zum Kauf von
CDs entfällt“, sagte Schäuble. Der Finanzminister zweifelt an der
Werthaltigkeit der CD, die unlängst von der NRW-Landesregierung
gekauft wurde. „Man rechnet wohl damit, dass das Abkommen kommt und
möchte nunmehr wie im Ausverkauf schnell die letzte Chance ergreifen,
um noch Geld zu machen. Ob diese Dateien sehr werthaltig sind, da
habe ich meine Zweifel.“ Dass das Steuerabkommen eine pauschale
Nachbesteuerung der Steuersünder vorsehe und diese anonym blieben,
verteidigte Schäuble. „Die Schweiz will nicht rückwirkend
Informationen ihrer Kunden weitergeben, weil dies für die Schweiz ein
Rechtsbruch wäre“, sagte Schäuble. Die Schweiz sei ein Rechtsstaat.
„Wenn wir in Deutschland das Steuerrecht rückwirkend verändern
würden, bekämen wir auch Probleme mit dem Verfassungsgericht. Das
müssen wir akzeptieren.“

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