Rheinische Post: Sicher verwahrt?

Kommentar Von Gregor Mayntz

Der Staat muss die Bürger vor gefährlichen
Kriminellen schützen. Aber der Staat darf niemanden strenger
bestrafen, als es zur Zeit seiner Tat im Gesetz stand. Deshalb haben
die EuropaRichter die nachträgliche Sicherungsverwahrung für solche
Häftlinge verworfen, bei denen es dieses Zwangsmittel noch gar nicht
gab, als sie straffällig wurden. Die alarmierende Folge hat
aufgeschreckt: Wie lässt sich die Gesellschaft vor den 80 bis 100
Schwerkriminellen schützen, die durch diese Lücke in die Freiheit
schlüpfen können? Die Antwort soll uns beruhigen. Einerseits
suggeriert die elektronische Fußfessel Kontrolle. Es ist aber eine
trügerische Sicherheit, da sie keinen Wiederholungstäter wirksam an
neuen Verbrechen zu hindern vermag. Andererseits signalisiert die
weiterhin mögliche Unterbringung bei „psychischer Störung“, dass
künftig „Therapie“ draufsteht, wo bislang „Sicherungsverwahrung“ drin
steckte. Der erhoffte Effekt: Weggesperrt bleibt weggesperrt, aber
die Europa-Richter sollen zufrieden sein. Da ist absehbar, dass
weiter nachgebessert werden muss. Und das Grundproblem lässt sich
ohnehin nicht lösen: Menschliches (Fehl-)Verhalten treffsicher
vorherzusagen.

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