Der NRW-Vorsitzende des Verbandes der
Strafvollzugsbediensteten, Peter Brock, hält die Unterbringung des
Steuerstraftäters Uli Hoeneß in einem anderen Gefängnis als in der
JVA Landsberg am Lech für sinnvoll. Brock betonte gegenüber der in
Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe), zwar
habe ein zu Freiheitsentzug Verurteilter kein Wahlrecht, in welchem
Gefängnis er seine Strafe antritt; aber von dieser Regel gebe es
Ausnahmen, etwa wenn in einer bestimmten JVA die Sicherheit des
Häftlings gefährdet sei. Brock zeigte sich darüber entsetzt, dass die
JVA-Leitung in Landsberg einen Tag der offenen Tür für die Presse
einrichten wollte: „Das geht gar nicht, die Gefängnismauern sind
nicht nur gegen Ausbruchsversuche da, sondern auch dafür gebaut, um
die Privatsphäre der Häftlinge zu schützen. Hier habe es die
JVA-Leitung an Fingerspitzengefühl fehlen lassen.
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