Von Arbeitnehmern in kirchlichen Einrichtungen
darf erwartet werden, dass sie mit den jeweiligen Glaubens- und
Moralvorstellungen übereinstimmen. So weit und so konsensfähig. Aber
gilt das auch für Krankenhäuser? Gehört der Betrieb von Hospitälern
überhaupt zum Kerngeschäft der Kirchen? Gibt es so etwas wie eine
katholische Blinddarm-OP? Solche Fragen sind absurd, aber sie stellen
sich unweigerlich im Konfliktfeld von christlicher Lebensgestaltung
und profanem Auftrag. Wie jetzt im Falle der muslimischen
Krankenpflegerin, der im katholischen Johannes-Krankenhaus zu
Dortmund gekündigt wurde, weil sie sich weigerte, ihr Kopftuch
abzulegen. Das Kopftuch dokumentiert zwar die Zugehörigkeit zum
Islam, es besagt aber nichts über die fachliche Eignung seiner
Trägerin. Ein Krankenhaus – ob katholisch oder nicht – verkündet
nicht den Glauben, sondern hilft allen Kranken. Sein Auftrag sowie
der seiner Angestellten ist ein gesellschaftlicher. Bis zum Urteil
des Arbeitsgerichts in dieser Sache gibt es daher gute Gründe, in der
Entlassung der Muslima einen Akt von Diskriminierung zu sehen.
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