Im Streit um das Wahlrecht hält die Union nun
auch eine Grundgesetzänderung für sinnvoll. „Wir machen im Wahlrecht
leider die Erfahrung, dass das Bundesverfassungsgericht von Mal zu
Mal strengere und kompliziertere Vorgaben macht, ohne sich über deren
Umsetzbarkeit ausreichend Gedanken zu machen“, sagte
Unionsfraktionsvize Günter Krings der in Düsseldorf erscheinenden
„Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). Deshalb sei zu überlegen, wie
die Regelungskompetenz vom Verfassungsgericht zurück zum Bundestag
kommen könne. „Zumindest mittelfristig wäre es sinnvoll, die
Grundzüge unseres Wahlsystems in Grundgesetz zu schreiben“, hob
Krings hervor. Dann wäre auch der von Karlsruhe verlangte
überparteiliche Konsens in Wahlrechtsfragen dauerhaft gesichert, gab
der CDU-Rechtsexperte zu bedenken. Am nächsten Donnerstag wird nach
Informationen der Zeitung ein neuer interfraktioneller Versuch
unternommen, das Wahlrechts-Urteil des Verfassungsgerichtes
umzusetzen. Vermutlich laufe dies darauf hinaus, für jedes
Überhangmandat einer Partei Ausgleichsmandate für die anderen zu
schaffen. Im Extremfall könne dies auf einen Bundestag mit annähernd
900 Abgeordneten hinauslaufen.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621