Rheinische Post: Untreue bestrafen Kommentar Von Gerhard Voogt

Jedes Jahr legt der Bund der Steuerzahler sein
Schwarzbuch der öffentlichen Verschwendung vor. Auch diesmal sind die
Fälle, die dort angeprangert werden, zum Teil haarsträubend. Bei
Prestigeprojekten laufen regelmäßig die Kosten aus dem Ruder. Private
Bauherren, die bei der Fertigstellung ihres Häuschens dreimal so viel
Geld berappen mussten wie ursprünglich eingeplant, sind in der Regel
Pleite. Wenn der Steuerzahler die Zeche zahlt, ist eine seriöse
Kalkulation trotz chronisch leerer Kassen offenbar nicht so wichtig.
Das muss sich ändern. Bislang müssen Staatsdiener sich schon selbst
Geld in die Tasche stecken, damit Gerichte eingreifen. Mit den
bestehenden Instrumenten ist es in NRW bislang erst einmal gelungen,
einen Stadtdirektor wegen der Veruntreuung von Steuermitteln zur
Rechenschaft zu ziehen. Darum ist es richtig, dass der
Steuerzahlerbund verlangt, dass ein zu leichtfertiger Umgang mit
Steuermitteln strafrechtliche Konsequenzen haben soll. Die jetzt
vorgelegten Pläne gehen jedoch einen Schritt zu weit. Wenn demnächst
auch Kommunalpolitiker fürchten müssen, für Fehlentscheidungen mit
Haft belangt zu werden, werden wohl nur noch wenige bereit sein, sich
politisch zu engagieren.

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