Rheinische Post: Vernünftiges Kita-Urteil = Von Detlev Hüwel

Aufatmen in den Städten: Das Kita-Urteil des
Oberverwaltungsgerichts Münster schafft gerade noch rechtzeitig
Klarheit über die Zulässigkeit von Betreuungsangeboten für ein- und
zweijährige Kinder. Die Münsteraner Richter haben bestätigt, was für
die Kommunen längst feststand: Bei der Betreuung durch eine
Tagesmutter und der Unterbringung in einer Kita handelt es sich um
zwei gleichwertige Angebote. Die Kommune kann also ganz pragmatisch
vorgehen und den Eltern je nach verfügbarer Kapazität die eine oder
andere Lösung anbieten. Dem seit 1. August geltenden Rechtsanspruch
ist in jedem Fall Genüge getan. Ein vernünftiges Urteil. Kaum
vorstellbar, welches Chaos entstanden wäre, wenn das OVG in Münster
den Spruch des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt und den Eltern das
ausschließliche Wahlrecht überlassen hätte. Die Mehrzahl wünscht
einen Kita-Platz, doch hier gibt es noch erhebliche Engpässe. Umso
wichtiger ist die Arbeit der Tagesmütter. Die Eltern dürfen sicher
sein, dass ihr Sprössling auch bei ihnen in guten Händen ist.

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