Werden bei einem Banküberfall in NRW zehn
Geiseln genommen, bekommt die örtliche Polizei sofort Hilfe von oben.
Müssen aber 10.000 Menschen vor einer Bombensprengung in Sicherheit
gebracht werden, ist das örtliche Rathaus zunächst alleine zuständig.
Das kann glimpflich ausgehen wie in Viersen, der wachsenden Bedeutung
des Katastrophenschutzes wird diese Praxis jedoch kaum noch gerecht.
Dabei geht es weniger um einzelne Weltkriegsbomben, als vielmehr um
die steigende Zahl von extremen Wetterlagen mit Starkregen und
Orkanen, von Giftstoff-Austritten und problematischen
Großveranstaltungen. Aus den Erfahrungen des Gladbecker Geiseldramas
(1988) zog NRW die Lehre, dass man lokale Polizeiführungen in
schwierigen Lagen nicht alleine lassen darf. Seitdem gibt es sechs
„Ständige Stäbe“, die zu Gefahrenlagen ausrücken, bei denen es
örtlichen Polizeipräsidien an Praxis und Erfahrung fehlt.
Vergleichbare Unterstützung fehlt für den Bereich der
„nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr“ fast völlig. Zwar gilt das
Führungsprinzip des Krisenstabes seit 2004 auch in den Städten und
Kreisen, und gelegentlich wird das sogar geübt. Doch etwas mehr Hilfe
könnten die überwiegend ehrenamtlichen „roten“ (Feuerwehr), „blauen“
(Technisches Hilfswerk) und „weißen“ (Hilfsdienste) Helfer gut
brauchen.
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