Die vier indischen Vergewaltiger verdienen eine
harte Strafe. Dass das Gericht nun – möglicherweise auch durch den
großen öffentlichen Druck – die Todesstrafe verhängte, ist aber kein
gutes Signal. Die Hoffnung der Angehörigen auf Genugtuung und Rache
ist erfüllt worden. Doch darum darf es einem Gericht oder einem Staat
nicht gehen. Ihre Aufgabe ist es, für die Sicherheit aller Bürger zu
sorgen. Offiziell argumentiert Indien zwar, es wolle mit der
Todesstrafe künftige Vergewaltiger abschrecken. Doch diese Wirkung
ist nirgendwo belegt. Im Gegenteil: Menschenrechtler verweisen auf
einen Fall 2004, als der Täter ebenfalls gehängt wurde. Trotzdem gab
es danach mehr sexuelle Übergriffe auf Frauen als je zuvor. Dass ein
Staat das Todesurteil als Strafe zulässt, um abzuschrecken, zeugt
außerdem von Hilflosigkeit. Offensichtlich trauen es sich die
Verantwortlichen nicht zu, den Menschen mit anderen als gewalttätigen
Mitteln klar zu machen, dass Vergewaltigungen schwere Verbrechen
sind.
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Rhein-Neckar-Zeitung
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