Von Christian Altmeier
Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg fordert, dass
Sicherheit und Resozialisierung nicht gegeneinander ausgespielt
werden dürften. Doch mit dem von ihm betriebenen Vorstoß,
Schwerverbrechern bereits nach fünf Jahren Haftdauer Urlaub zu
gewähren, tut er genau das. Ein Häftling, der noch mindestens zehn
Jahre hinter Gittern vor sich hat, muss noch nicht damit beginnen,
sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Zum einen besteht
aufgrund der langen Reststrafe erhebliche Fluchtgefahr. Zum anderen
ist es Opfern – oder deren Angehörigen – schwer zuzumuten, den Tätern
schon nach so kurzer Zeit wieder in Freiheit zu begegnen. Hier wird
der Strafgedanke – der bei der Haft ebenfalls eine Rolle spielt –
völlig außer Acht gelassen. Keine Frage: Auch die Resozialisierung
dient der Sicherheit, indem sie künftige Verbrechen verhindert. Doch
sollte diese zunächst hinter den Gefängnismauern stattfinden, etwa
durch Therapien oder Weiterbildung. Das kostet natürlich Geld.
Verurteilte Schwerverbrecher für drei Wochen im Jahr auf die Straße
zu schicken, ist aber keine kostenlose Alternative – sondern ein
Experiment mit möglicherweise tragischem Ausgang.
Pressekontakt:
Rhein-Neckar-Zeitung
Dr. Klaus Welzel
Telefon: +49 (06221) 519-5011