Die Idee, kleine und ökologische Autos, wie
den Smart, als Taxi Mietwagen zuzulassen, wurde im Kreis Steinfurt
(NRW) mit großer Euphorie begrüßt und letztendlich wollte man in
Bezug auf aktiven Umweltschutz eine Vorbildunktion einnehmen.
70% aller Taxifahrten in Deutschland sind Einzelfahrten und
dennoch werden nur Taxen zugelassen, die mindestens zwei Türen auf
der Beifahrerseite haben. (§25 Abs.1,BOKraft) Gleichzeitig
verbraucht ein Smart 50% weniger Diesel als herkömmliche Taxis.
Als innovative Unternehmer aus Ibbenbüren Anfang Februar 2009 eine
Ausnahmegenehmigung für eine Smart Mietwagenkonzession beantragten,
wurde ihnen diese durch den Kreis Steinfurt erteilt. Auf diese Zusage
hin wurde die Smatax GmbH gegründet und eine Investition von 1
Million Euro getätigt. Darüber hinaus wurden bis heute 31
Arbeitsplätze geschaffen.
Der Geschäftsbetrieb sollte ursprünglich Anfang Oktober 2010 mit
insgesamt 23 Autos aufgenommen werden; die bereits erworbenen Smarts
wurden als Mietwagen umgerüstet.
Völlig unerwartet bekam die Smatax GmbH plötzlich einen Anruf des
Kreises Steinfurt, dass die Ausnahmegenehmigung nicht erteilt wird.
Als Begründung wurde vorgetragen, dass andere Taxiunternehmen
wirtschaftlich benachteiligt werden könnten. Friedhelm Schwarz, von
der Smatax GmbH, sieht in dem Vorgehen einen klaren Verstoß gegen den
Rot-Grünen Koalitionsvertrag.
Zitat aus dem Koalitionsvertrag „Unsere Wirtschaftspolitik zielt
auf nachhaltiges Wachstum und respektiert knappe Ressourcen. Sie
bezweckt die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, ….“ Weiter
heißt es: „Mit regional und lokal ausgerichteten ökonomischen
Strategien wollen wir Arbeitsmarkt-, beschäftigungs-Struktur- und
sozialpolitische Faktoren vor Ort stärken und so die wirtschaftliche
Betätigung in Regionen, Städten und Gemeinden, sowie in Stadtbezirken
und Quartieren unterstützen.“
Andere Bundesländer wie beispielsweise Schleswig Holstein, haben
die Chance erkannt, umweltgerechte Alternativen zur
Personenbeförderung zu nutzen und erteilten der Smatax GmbH ohne
Bedenken die erforderlichen Ausnahmegenehmigungen.
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