Ein Sprecher des KS: „Bei Fußgängern kostet das zwar nur fünf Euro, bei Radfahrern kann die Polizei allerdings 60 Euro, bei Gefährdung anderer sogar 100 Euro kassieren. War die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, sind die Bußgelder noch deutlich höher. Und auch ein Radfahrer bekommt in einem solchen Fall einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.“ Viele Fahrradampeln haben keine Gelbphase. Da heißt es, besonders aufpassen. Denn wenn die Ampel von grün auf rot wechselt, darf auch ein schneller Radler die Straße nicht mehr überqueren. Sonst ist es ein Rotlichtverstoß.
Gespräche mit Radfahren machen allerdings ein Problem deutlich, nämlich welche Ampel für die Radler gilt, die Hauptampel für den Straßenverkehr oder die Fußgängerampel. Laut KS ist das aber einfach: Ist eine kombinierte Fahrrad- und Fußgängerampel vorhanden, gilt die, auch wenn sie oft schon vor der Autoampel auf rot schaltet. Gibt es nur eine Fußgängerampel, muss sich der Radverkehr an der Hauptampel orientieren.
Der Kraftfahrer-Schutz e.V. (KS) ist mit rund 550.000 Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub in Deutschland. Mit seinen Töchtern Auxilia Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen, von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen, die aufgrund von Leistung und Preis viele Rankings in den letzten Jahren gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksdirektionen sind rund 170 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei circa 100 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.