Der Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) soll Gesetz werden und Mitte 2014 in Kraft treten. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner erhofft sich davon den „Einstieg in eine Alternativkultur der Anlageberatung“, da sich in der Vergangenheit gezeigt habe, dass „provisionsbasierte Beratung Fehlanreize setzen kann“.
RP Asset Finance ist nicht davon überzeugt, dass das neue Gesetz dies leisten können wird. Reiff: „Da der einzelne Vermittler nur entweder weiterhin Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO oder dann neuerdings Honorar-Finanzanlagenberater beziehungsweise Honorar-Anlagenberater nach § 34h GewO sein kann, ist das wirtschaftliche Risiko für den Einzelnen doch recht groß. Eine Übergangslösung, die für einen sinnvollen Zeitraum beide Varianten erlaubt, wäre sinnvoller gewesen.“ Auch für Wertpapierdienstleistungsunternehmen bedeutet die Neuregelung einen organisatorischen Aufwand und Zusatzkosten. Die Unternehmen dürfen zwar sowohl vermitteln als auch beraten, aber nicht der einzelne Mitarbeiter. Daraus entsteht die Notwendigkeit der organisatorischen, funktionellen und personellen Trennung von Vermittlern und Honorarberatern. Zudem werden grundsätzliche Probleme der Finanzberatung, wie beispielsweise Mindestanforderungen an die Qualifikation der Vermittler und der für eine interessenskonfliktfreie Beratung notwendige Marktüberblick, nicht gelöst. „Ob die durch die Neuregelung entstehende Begriffsverwirrung, Honorar-Finanzanlageberater und Honorar-Anlageberater, zur Erhöhung der Transparenz für den Anleger beiträgt, halte ich auch für fraglich“, so Reiff.