Rürup Rente: Das Alter genießen!

Natürlich müssen auch Freiberufler und Selbstständige vorsorgen. Wer nicht im gesetzlichen Rentensystem versichert ist, muss sich selbst darum kümmern, dass er den Lebensabend zumindest halbwegs angenehm verbringen kann. Hat man soundsoviele Jahrzehnte gearbeitet, gibt es wohl nichts Schlimmeres, als dann im Rentenalter auf „Almosen“ angewiesen zu sein. Die Lebenserwartung ist stetig am Steigen. Geht man mit ca. 60 Jahren in Rente, können noch wunderbare Jahre auf einen warten – wenn man rechtzeitig damit begonnen hat vorzusorgen!

Freiberufler und Selbstständige, aber auch Beamte und Angestellte, setzen vermehrt auf die Rürup Rente. Die Rürup Rente ist seit dem Jahre 2005 existent und wurde nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt. Es handelt sich hierbei um eine Leibrente. Das angesparte Kapital wird frühestens ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt. Es gibt kein Kapitalwahlrecht. Der angesparte Betrag wird also nicht in einer Summe ausgezahlt, sondern lebenslang verrentet.

Als nachteilig gilt, dass Rürup Renten nicht beliehen oder übertragen werden können. Auch eine Schenkung ist ausgeschlossen. Der Vertrag kann nicht gekündigt werden. Ist man nicht mehr in der Lage die Beiträge einzuzahlen, dann war alles für die Katz und man sieht von dem angesparten Kapital nie mehr etwas wieder. Eine Beitragsfreistellung ist jedoch prinzipiell möglich.

Bevor man einen Vertrag unterschreibt, ist es immer wichtig, sich genauestens zu informieren, um am Ende nicht dumm dazustehen! Dies gilt auch in Bezug auf den Abschluss einer Rürup Rente. Wer informiert ist, weiß ganz genau worauf er sich einlässt und welche Vor- und Nachteile einen erwarten.