Die Plagiatsvorwürfe gegen
Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) ziehen
immer weitere Kreise. Wie die „Saarbrücker Zeitung“
(Donnerstagausgabe) berichtet, wird Guttenberg nun auch vorgeworfen,
in seiner Doktorarbeit Passagen des Tübinger Juristen Martin
Nettesheim verwendet und nicht korrekt gekennzeichnet zu haben.
Nettesheim hatte sich 2002 in einem Aufsatz „Die konsoziative
Föderation von EU und Mitgliedstaaten“, erschienen in der
„Zeitschrift für Europarechtliche Studien“, mit einem ähnlichen Thema
beschäftigt wie Guttenberg in seiner Doktorarbeit. Die Zeitung beruft
sich auf einen Vergleich beider Texte, den ein Münsteraner
Rechtswissenschaftler vorgenommen hat.
Der Minister zitiert demnach aus dem Aufsatz sechs Passagen ganz
oder weitestgehend wortgleich, ohne sie in Anführungszeichen zu
setzen. Auf die Quelle wird in den Fußnoten nur ungenau oder gar
nicht hingewiesen. Guttenberg habe mehrfach gegen das Gebot des
„nachvollziehbaren Trennens eigner von fremden Gedanken“ verstoßen,
lautet das Urteil des Experten.
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