Anlaesslich der Anhoerung im Ausschuss fuer Arbeit und Soziales zu dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung fuer Arbeitsuchende erklaeren die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme und die zustaendige Berichterstatterin Angelika Krueger-Leissner:
Die ueberwiegende Mehrheit der Sachverstaendigen begruesst in ihren Stellungnahmen die JobCenter-Reform. Damit koennen Kommune und Agentur fuer Arbeit ihre bewaehrte Zusammenarbeit unter verbesserten Rahmenbedingungen fortsetzen und Synergien nutzen.
Durchaus kritisch hingegen wurde die Ausweitung der Option gesehen, weil so eine Zersplitterung der Rechtsanwendung im Bundesgebiet drohen kann. Ungleiche Lebensverhaeltnisse waeren die Folge.
Beharrliches Verhandeln und Kompromissfaehigkeit der SPD haben es ermoeglicht, dass die Blockadehaltung der CDU/CSU ueberwunden werden konnte. Diese hatte vergangenes Jahr einen breit getragenen Bund-Laender-Kompromiss ohne Vorwarnung scheitern lassen. Vom Tisch ist jetzt die getrennte Aufgabenwahrnehmung, die CDU/CSU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatten und mit dem von der Leyen bei den Bundeslaendern Schiffbruch erlitten hat. Dieser Ansatz haette weniger effektive Hilfe fuer die Arbeitsuchenden und deutliche Mehrkosten zur Folge gehabt.
Die Anhoerung hat jedoch auch Optimierungs- beziehungsweise Praezisierungsbedarf an verschiedenen Stellen des Gesetzentwurfes aufgezeigt, so beispielsweise:
– Die Zahl der befristet beschaeftigten Mitarbeiter in den JobCentern muss reduziert und die derjenigen mit einer festen Anstellung erhoeht werden.- Der in dem Gesetzentwurf verankerte Betreuungsschluessel muss praezisiert werden.- Die personalvertretungsrechtlichen Regelungen muessen weiter optimiert werden, um so beispielsweise auch eine Stufenvertretung zu ermoeglichen.- Fortgeltung von Vereinbarungen wie Altersteilzeit, Arbeitszeit, Langzeitkonten oder Telearbeit bei einem Wechsel von Mitarbeitern von der ARGE in das neue JobCenter beziehungsweise eine Optionskommune.- Staerkung der Rechte der Mitglieder in den kuenftig obligatorisch vorgegebenen Beiraeten.- Einheitliche Regelungen fuer das neue JobCenter und die Optionskommune zur Feststellung, ob Erwerbsfaehigkeit vorliegt.
Die Anhoerung macht auch klar: Es bedarf einer verlaesslichen und ausreichenden Ausstattung mit finanziellen Mitteln, um moeglichst schnell aus Arbeitsuchenden Arbeitnehmer zu machen.
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