BERLIN. Zu der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses „Zins-Swap-Geschäfte deutscher Banken mit Gemeinden und mittelständischen Unternehmen“ am heutigen Mittwoch erklärt der Finanzexperte der FDP-Bundestagsfraktion Björn SÄNGER:
Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs hat sich gezeigt, dass der Anlegerschutz in Deutschland funktioniert. Auf Basis des Urteils kann die Branche ihre Kundenberatung und -information anpassen. Aus Sicht der FDP-Fraktion gibt es daher in diesem Bereich kaum Handlungsbedarf. Es darf allerdings bei der gesamten Thematik nicht vergessen werden, dass hier Wirtschaftsunternehmen und Kommunen agiert haben, die Millionenhaushalte verantworten ? da erwarte ich ein grundsätzliches Verständnis der getätigten Geschäfte. Wir können die Anleger daher nicht aus ihrer eigenen Verantwortung entlassen. Da müssen sich die betroffenen Unternehmer, Bürgermeister und Kämmerer schon die Frage gefallen lassen, ob sie ihr Handwerk verstanden haben.
Im Fall von betroffenen Kommunen kann ich darüber hinaus keinen weiteren Handlungsauftrag für den Bund erkennen, da hier die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern liegt. Hier gibt es bereits Spekulationsverbote und den Auftrag zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung.
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