Hintergrund ist, dass die Schweizer Bankenaufsicht am 24.08.2012 verfügte, dass die Firma SAM Management Group AG abzuwickeln ist, da sie über keine Bankgenehmigung für das von ihr betriebene Geschäftsmodell verfügte. Falls Anleger ihre Ansprüche nicht rechtzeitig anmelden und/oder die Ansprüche seitens der Liquidatoren nicht anerkannt werden, droht die Gefahr, dass Anleger ihr eingezahltes Kapital verlieren werden.
Laut Auskunft der Liquidatoren – die Anmeldefrist wurde bereits mehrfach verlängert – können die Ansprüche nur noch bis Ende Januar 2013 angemeldet und geltend gemacht werden.
Unabhängig davon bestehen unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater, die das Produkt der Firma SAM Management Group AG vertrieben haben.
Alexander Engelhard
Rechtsanwalt