Der deutsche Staat kann nicht nur beim einzelnen Verbraucher Schulden machen, wenn er diesem nicht fristgerecht seine zu viel gezahlte Steuer aus dem Einkommensbescheid zurückzahlt, sondern auch dadurch, dass der Bürger selbst dem deutschen Staat einen Kredit gibt. Und zwar in Form der Schatzbriefe. Bei den Bundesschatzbriefen, so die korrekte Bezeichnung gibt es zwei Typen – Typ A und Typ B. Typ A beinhaltet, dass die Zinsen jährlich ausschüttet werden, während bei Typ die Zinsen auf dem Depot gesammelt werden. Das heißt in diesem Fall erhält der Anleger die Zinsen erst bei Fälligkeit oder bei einer vorzeitige Rückgabe gutgeschrieben. Hierbei handelt es sich also für den Staat auch um ein Werkzeug, bei dem er auf ganz legale Art und Weise Zinserträge in die Zukunft verschieben kann. Aber auch der Anleger selbst hat hierdurch Vorteile. Denn wenn die Zinsen erst später ausgezahlt werden, muss er diese auch später erst versteuern. Bundesschatzbriefe kann man aber jederzeit auch wieder abstoßen. Und lassen sich diese nach dem Ablauf des ersten Anlagejahres monatlich veräußern, allerdings nur bis zu nominal 5000 Euro je Anleger. Kursrisiken sind bei dieser Anlageform nicht zu befürchten.
Die auf Zins- und Zinseszinserträge seit 2009 erhobene Abgeltungssteuer von 25 Prozent wird im Übrigen durch den Finanzdienstleister direkt an das zuständige Finanzamt abgeführt.