Der Bundestag hat am Donnerstag die
Organisationsreform der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
beschlossen. Dazu erklären der arbeitsmarkt- und sozialpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling, und die
zuständige Berichterstatterin Gitta Connemann:
„Die Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ist
ein wichtiger Meilenstein für die soziale Absicherung der Menschen
und ihrer Familien in dieser bedeutungsvollen Branche. Unter dem
Dach eines neuen Bundesträgers werden Alterssicherung sowie Unfall-,
Kranken- und Pflegeversicherung für Landwirtschaft, Forsten und
Gartenbau zusammengeführt. Diese Bündelung der Kräfte ist effektiv
und macht die soziale Sicherung in der Landwirtschaft stark für die
Aufgaben der Zukunft. Mit dem Gesetzesbeschluss sorgt die Koalition
dafür, dass die Eigenständigkeit des landwirtschaftlichen Bereichs
gewährleistet bleibt und zugleich mehr Beitragsgerechtigkeit
geschaffen wird. Die Organisationsreform der Sozialversicherung ist
die notwendige Antwort auf den Strukturwandel und geänderte
Lebenssituationen in der Landwirtschaft. Die Union unterstreicht mit
der Reform ihre besondere Verbundenheit mit den Menschen in der
Landwirtschaft und den dortigen Berufsständen.
Ebenso wichtig ist, dass auch bei der neuen landwirtschaftlichen
Sozialversicherung das bewährte Prinzip der Selbstverwaltung gewahrt
bleibt. Selbstverwaltung und Eigenverantwortung sind eine Grundfeste
unseres Sozialsystems. Mit der Neuorganisation wird den Interessen
der Regionen und Berufsstände vollauf Rechnung getragen. Denn auch
über 2017 werden die Sparten mit eigenen Fachgremien mit
Vorschlagsrechten vertreten sein.
Bei dieser Reform haben die Akteure in Landwirtschaft,
Sozialversicherung sowie in der Politik verantwortungsvoll zusammen
gewirkt. Der Bund wird mit gut 150 Millionen Euro an der
Organisationreform beteiligen – ein klares Zeichen für die Menschen
in der Landwirtschaft. Nun ist es Aufgabe der Selbstverwaltung, die
Neuorganisation mit Augenmaß umzusetzen.“
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