Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales hat am
heutigen Mittwoch ihren Entwurf zur Einführung eines gesetzlichen
Mindestlohns vorgelegt. Dazu erklärt der arbeitsmarkt-und
sozialpolitische Sprecher der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion, Karl
Schiewerling:
„Die Unions-Fraktion begrüßt den Vorschlag von Frau Nahles zur
Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Maßgabe für die Union ist
und bleibt das Ziel, dass in der Arbeitswelt faire Bedingungen
zwischen den Tarif- und Sozialpartnern herrschen. Soziale Schieflagen
müssen verhindert werden. Ebenso wichtig ist der Union, dass
Regelungen und Eingriffe in die Tarifautonomie nicht zu
Arbeitsplatzverlusten führen dürfen.
Deshalb ist es für CDU und CSU wichtig, für bestimmte Zielgruppen,
die es ohnehin schwer auf dem Arbeitsmarkt haben, Regelungen zu
finden, die sie auf dem Arbeitsmarkt nicht diskriminieren. Gerade für
Langzeitarbeitslose auf ihrem Weg zurück in den ersten Arbeitsmarkt
kann in bestimmten Branchen und Regionen ein sofortiger Mindestlohn
in voller Höhe zu einer unüberbrückbaren Hürde werden. Daher ist der
jetzige Vorschlag genau richtig, für die ersten sechs Monate
Ausnahmen für Langzeitarbeitslose zuzulassen.
Richtig ist auch der Vorschlag, eine Altersuntergrenze für den
Mindestlohn zu definieren. Junge Menschen sollen eine fundierte
Ausbildung starten und auch ohne Abbrüche erfolgreich zu Ende
bringen. Nur mit einer soliden Ausbildung legen die jungen Menschen
die einzige und richtige Basis für ihr gesamtes späteres Berufsleben.
Zudem sichert gute Ausbildung den Fachkräftebedarf der gesamten
deutschen Wirtschaft. Von diesem Weg dürfen junge Menschen nicht mit
falschen Anreizen gelockt werden. Ein Mindestlohn oberhalb einer
Ausbildungsvergütung wäre ein solch fatales Signal von “Schneller
Euro statt solide Ausbildung“.
Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit liegt seit geraumer Zeit
das Durchschnittsalter für Ausbildungsstarter bei mindestens 20
Lebensjahren. Wer also Fehlanreize vermeiden will, sollte aus
logischer und fachlicher Sicht den Mindestlohn erst bei 23 Jahren
beginnen lassen. Und zwar für die jungen Leute, die noch keine
Berufsausbildung nachweisen können. Hier muss der Entwurf noch
nachgebessert werden.
Die tariflichen Regelungen, die vom gesetzlichen Mindestlohn in
Höhe von 8,50 Euro abweichen, müssen für eine Übergangszeit bis zum
31. Dezember 2016 weiter gelten. Wir werden es nicht zulassen, dass
diese Tarifverträge durch den Mindestlohn verdrängt werden.“
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