Die Deutsche Rentenversicherungsträger stießen 2009
und 2010 für ihre Versicherten im Bereich der Rehabilitation an die
Grenzen des finanziell Machbaren. Die Ausgaben sind gesetzlich mit
einer Budget-Obergrenze „gedeckelt“. Dazu erklärt der arbeitsmarkt-
und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestags¬fraktion, Karl
Schiewerling:
„Die Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation nach Unfall oder
Krankheit müssen intensiviert werden. Der Grundsatz “Reha vor Rente“
muss in der praktischen Umsetzung einen weitaus stärkeren Stellenwert
bekommen als bislang schon. Vorrausetzung dafür für ist eine Anhebung
des bisherigen Budgets der Reha-Leistungen für die Träger der
Rentenversicherung. Für diese Anhebung des Reha-Budgets wird sich die
Union im Rentendialog der kommenden Monate stark machen.
Rehabilitation ebnet zum einen für die betroffenen Menschen den
Weg zurück ins Arbeitsleben. Sie verhilft ihnen zu einer
Existenzsicherung für sich und ihre Familien. Zum anderen kann die
Wirtschaft nicht auf erfahrene und qualifizierte Arbeitskräfte
verzichten, die auch nach einem Unfall oder einer Krankheit im
Berufsleben wieder leistungsfähig sein könnnten. Gerade mit Blick auf
den drohenden Fachkräftemangel muss eine noch stärkere Rehabilitation
in Quantität und Qualität ermöglicht werden. Letztendlich entlastet
eine intensivierte Reha-Praxis mittel- und langfristig sogar die
Rentenkassen: Leistungsempfänger werden wieder zu Leistungsträgern.
Die Erfolge bei der medizinischen Rehabilitation sowie durch
Maßnahmen beruflicher Qualifikation und Integration nach Unfall oder
Krankheit sind bereits jetzt eindrucksvoll. Die Vermittlung zurück in
den Arbeitsmarkt funktioniert hervorragend. Dabei verfügt dieser
Bereich noch über entsprechendes Ausbaupotenzial. Parallel dazu
steigt die Notwendigkeit zu einem erhöhten Reha-Angebot deutlich an.
Gründe dafür sind die veränderten Anforderungen an Menschen, die der
demografische Wandel unserer Gesellschaft mit sich bringt. Wir müssen
künftig noch mehr daran setzen, Menschen länger für das Erwerbsleben
körperlich und geistig fit zu halten. Stichwort in diesem
Zusammenhang ist unter anderem die Rente mit 67. Diese Zielsetzungen
sind nur möglich, wenn Rentenversicherungsträger entsprechende
Finanzmittel einsetzen können. Daher will die Union das Budget der
Reha-Mittel für die Rentenversicherungsträger den neuen
Notwendigkeiten anpassen. Sie wird dazu eine entsprechende Initiative
starten.“
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