Aktuell befindet sich der Fonds in einer wirtschaftlich angespannten Situation. Bereits seit dem Jahr 2009 erhalten die Anleger keine der einst sicher geglaubten Ausschüttungen mehr. Die Ursache dafür sind die sinkenden Charterraten. Diese wiederum wurden durch die sinkende Nachfrage und die insgesamt schlechte Situation auf dem Schiffsmarkt verursacht.
Geplant ist nunmehr ein Sanierungskonzept, bei dem 9 % der Ausschüttungen durch die Anleger zurückgezahlt werden sollen und 5 % Neukapital von diesen erbracht wird. Ob dieses Konzept erfolgreich wird, ist fraglich. Unter den Kapitalgebern herrscht momentan eine große Verunsicherung.
Betroffene Anleger der Fehn Flottenfonds können in dieser Situation unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen. Solche Ansprüche ergeben sich aus Falschberatung und/oder Prospektfehlern. Eine Falschberatung ist gegeben, wenn der Anleger bei der Vermittlung einer Schifffondsbeteiligung im Beratungsgespräch nicht oder nicht ausreichend über die Risiken der Anlage aufgeklärt worden ist.