„Schläferzellen“ in Deutschland: Ruhezeiten für LKW-Fahrer einhalten!

Trotz verschärfter Strafen können fast 18 Prozent der Lkw-Fahrer nach eigenen Angaben „selten“ oder „nie“ die Lenk- und Ruhezeiten einhalten, so die Studie „Trends im Straßengüterverkehr – Aktueller Status und Meinungen der Berufskraftfahrer in Deutschland“ (Hochschule Furtwangen University, 2011). Laut dieser Studie haben weitere 45 Prozent der Befragten angegeben, dass sie sich „meistens“ an die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten halten können.

Die Kontroll-Ergebnisse des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) sind alarmierend. 24,7 Prozent der in 2011 kontrollierten Kraftfahrer haben die vorgeschriebene Lenkzeiten, 17,5 Prozent die Fahrtunterbrechungen (zu kurz oder zu spät) und 27, 1 Prozent die Ruhezeiten nicht befolgt. Insgesamt wurden etwa 104.000 deutsche und ausländische Lkw-Fahrer mit einer Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten registriert.

Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht und Bundesminister a.D.: „Viele Brummi-Fahrer sitzen zu lange am Steuer. Sie riskieren Unaufmerksamkeit, Sekundenschlaf und einen Unfall.“ Speditionen- und Einzelfahrervertreter sehen eine wichtige Ursache für die Verstöße gegen die Ruhezeiten im Parkplatzmangel an deutschen Autobahnen. Die Zahl der LKW wächst ständig und die Parkplätze auf den Raststätten reichen nicht mehr aus. Viele Fahrer sehen sich gezwungen weiter zu fahren und überziehen deswegen ihre Lenkzeiten.

Mit welchen Schwierigkeiten Fernfahrer zu kämpfen haben, hat auch das Institut für Nachhaltigkeit in Verkehr und Logistik (INVL) der Hochschule Heilbronn untersucht und die Ergebnisse in der Studie „ZF-Zukunftsstudie Fernfahrer“ (2012) vorgestellt. Als Grundlage für die Zukunftsstudie wurden Interviews mit Fachleuten aus der Speditions- und Logistikwirtschaft sowie repräsentativen Umfragen unter Lkw-Fahrern verwendet.
Durchschnittlich 56,7 Wochenstunden, im internationalen Fernverkehr sogar 62,9 Stunden, kommen für die Kraftfahrer zusammen, so die Heilbronner Studie. Die seit 11. April 2007 gültige Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Regelung von Lenk- und Ruhezeiten schreibt eine maximale wöchentliche Lenkzeit für Fernfahrer von 56 Stunden vor, in zwei aufeinander folgenden Wochen jedoch höchstens 90 Stunden. Wenn in der ersten Woche die volle Stundenzahl gefahren wird, darf die Lenkzeit in der darauffolgenden Woche nur 34 Stunden betragen.
Kurt Bodewig: „Angesichts der Transportgutgröße bei LKW und angesichts des enormen Verkehrsaufkommens fordern wir die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten im Fernverkehr. Lkw-Fahrer tragen viel Verantwortung, wenn sie unter Termindruck weite Strecken fahren müssen. Lkw-Zusammenstöße sind oft sehr dramatisch und traumatisierend für alle Beteiligten – nicht zuletzt für die Lkw-Fahrer selbst.“

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