Sonderzahlung: Gleichbehandlungsgrundsatz beachten

Verfasserin: Rechtsanwältin Ingrid Heinlein, Anwaltsbüro Bell& Windirsch, Düsseldorf

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Opel AG: Erholungsbeihilfe nur für Gewerkschafter ist zulässig – andere Arbeitnehmer nicht benachteiligt

Die anderen Mitarbeiter können sich nicht auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz berufen. Ein Beitrag von Fachanwalt für…

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Partei Deutsche Nationalversammlung – Teilnahme an der Bundestagswahl 2013

Weitere Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben Partei vermutet Grundrechtsverstöße aus Art.3 Abs. 1 und 2 GG

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