Versagung der Restschuldbefreiung bei Vermögensverschwendung,§ 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO – Insolvenzrech

Die freiwillige Grundschuldbestellung vor dem Insolvenzantrag ist Vermögensverschwendung - Insolvenzrecht Dresden

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Insolvenzantrag eines ausreichend gesicherten Gläubigers ist unzulässig – Insolvenzrecht Chemnitz

Hat ein Gläubiger für seine Forderung ausreichende Sicherheiten am Schuldnervermögen, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für einen nach§…

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