Versagung der Restschuldbefreiung bei Vermögensverschwendung,§ 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO – Insolvenzrech

Die freiwillige Grundschuldbestellung vor dem Insolvenzantrag ist Vermögensverschwendung - Insolvenzrecht Dresden

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Insolvenzantrag eines Gläubigers kann rechtsmissbräuchlich sein – Rechtsanwalt Insolvenzrecht Dresde

Rechtsmissbrauch eines Insolvenzantrags ist zu bejahen, wenn der Gläubiger einen Konkurrenten vom Markt entfernen will.

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