Bis zur Bauabnahme eines Hauses durch den Bauherrn muss die Baufirma das Gebäude, sowie alle damit verbundenen Leistungen und Materialien vor Winterschäden schützen.
Art und Umfang der erforderlichen Schutzmaßnahmen richten sich dabei nach den Gegebenheiten im Einzelfall und auch nach der Zumutbarkeit für den Bauunternehmer. Das allerdings birgt Konfliktstoff. Was genau ist zumutbar? Und wie weit geht die Haftung des Bauunternehmers im Detail? Um sich vor unnötigen Streitigkeiten zu schützen, ist von juristischer Seite anzuraten, bei Bauarbeiten, die von vorneherein geplant über den Winter laufen, klare vertragliche Regelungen bereits zu Beginn zu treffen, d.h. wie und mit welchem Aufwand die Baustelle gesichert werden muss. Alle Bauherren sollten sich dabei von einem versierten Baurechtler beraten lassen
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