Strafzahlungen von Steuersündern haben den Staatskassen im Jahr 2011 mehr als eine Milliarde Euro zusätzlicher Einnahmen eingebracht. 2010 wurden 95.223 Strafverfahren gegen Steuersünder eingeleitet und 275 Haftstrafen verhängt. „Laut der aktuellen Rechtsprechung des BGH muss bei hinterzogenen Steuern von bis zu 50.000 Euro jährlich nur mit einer Geldstrafe gerechnet werden“, sagt der auf Selbstanzeigen spezialisierte Steuerberater Lothar Pues von der bundesweit tätigen DS Deutsche Steuerberatungsgesellschaft, die zudem ein Büro in Zürich hat. Bei einer Nachdeklarierung ausländischer Zinseinkünfte empfiehlt es sich, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. „Denn die Selbstanzeige muss so formuliert sein, dass das Finanzamt in die Lage versetzt wird, die zutreffende Steuernachzahlung ohne weitere Nachforschungen festsetzen zu können“, erläutert der Experte Pues. Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Selbstanzeige finden Interessierte z. B. unter www.ds-deutsche-steuerberatung.de.