Schwerbehindertenrecht vor 40 Jahren eingeführt
Am 1. Mai 1974 trat das Schwerbehindertengesetz in Kraft. Damit
wurde die Grundlage für die Rechte von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern mit Behinderung geschaffen. Dazu erklärt der
Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im
Deutschen Bundestag, Uwe Schummer:
„Vor 40 Jahren trat das Schwerbehindertengesetz in Kraft. Die
damals eingeführten Instrumente der Ausgleichsabgabe, des besonderen
Kündigungsschutzes oder der Schwerbehindertenvertretung wirken bis
heute. Mit den Einnahmen aus der der Ausgleichsabgabe werden
Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie begleitende Hilfen
finanziert. Sie ist ein bewährtes und sinnvolles Instrument, an dem
wir auch in Zukunft festhalten wollen. Gleiches gilt für den
besonderen Kündigungsschutz.
Heute stehen wir vor neuen Herausforderungen. Mit der wachsenden
Zahl von Menschen mit Behinderung kommen auch auf die
Schwerbehindertenvertretungen neue Aufgaben zu. Aktuell leben über
sieben Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland – mit
steigender Tendenz. Ziel der Unionsfraktion ist, ältere Beschäftigte,
auch wenn sie Beeinträchtigungen haben, so lange wie möglich in den
Betrieben zu halten. Dazu bedarf es einer guten Gesundheitsprävention
sowie einem professionellen Eingliederungsmanagement in den
Betrieben. Hierbei sind die Schwerbehindertenvertreterinnen und
-vertreter wichtige Partner der Belegschaften und der
Unternehmensführungen. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag
vereinbart, ihre Kompetenzen nachhaltig zu stärken.“
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