SCHUSTER: Kein generelles Burka-Verbot – Aufklären statt verbieten

BERLIN. Anlässlich der Zustimmung des Verfassungsrates in Frankreich zum dort geplanten Burka-Verbot erklärt die Sprecherin für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der FDP Bundestagsfraktion Marina SCHUSTER:

Die FDP-Bundestagsfraktion lehnt ein generelles Verbot der Ganzkörperverschleierung (Burka-Verbot) im öffentlichen Raum in Deutschland ausdrücklich ab. Mit unserem Positionspapier haben wir gegen ein solches Verbot klar Stellung bezogen. Ein entsprechendes Gesetz entspräche als rein symbolische Gesetzgebung nicht dem liberalen Verständnis von Gesellschaft, Freiheit und Verantwortung.

Gleichwohl machen wir deutlich, dass es Grenzen des Tragens der Burka geben muss. Selbstverständlich sind Verbote im Einzelfall, z. B. in Teilen des Öffentlichen Dienstes, vor Gericht, an Schulen und Universitäten, im Straßenverkehr und bei Sicherheitskontrollen am Flughafen, zweckmäßig.

Ein generelles Verbot der Ganzkörperverschleierung dürfte kaum mit unserer Verfassung vereinbar sein. Darüber hinaus löst ein solches Verbotsgesetz das gesellschaftliche Problem nicht ansatzweise. Zwar ist die Vollverschleierung von Frauen zweifellos ein Integrationshemmnis und nicht mit unserem Verständnis von Emanzipation vereinbar, doch würde ein Verbot den betroffenen Frauen nicht helfen. Ein solches Verbot führt zu einer Stigmatisierung der wenigen Burka-Trägerinnen in Deutschland. Durch ein ausnahmslos geltendes Verbot integrieren wir die Frauen nicht in die Gesellschaft, sondern isolieren sie, indem wir diesen Frauen den Zugang zum öffentlichen Raum verwehren. Eine gesellschaftliche Teilhabe wird dadurch unmöglich gemacht.

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