Schwäbische Zeitung: Außer Kontrolle – Kommentar

Auf den Schock folgt die Debatte: Hätte die Tat
verhindert werden können? Hätte man sie ahnen müssen? Fehlt es an
Sicherheitsvorkehrungen? Die Antwort heißt dreimal: nein.
Hundertprozentige Sicherheit bietet keine Kontrolle. Wenn sie
überhaupt stattfindet. Nehmen wir den Fall, den eine Anwältin im
Internet schilderte: Sie arbeitet häufig am Amtsgericht München,
übrigens ein Gericht mit Eingangskontrolle. Und was passiert? Weil
sie so oft vor Ort ist, kennen viele der Mitarbeiter die Anwältin –
und winken sie unkontrolliert durch, samt ihrer Klienten. Kontrollen,
egal wie streng, nutzen eben nur, wenn sie erfolgen. Zudem: Wenn ein
Täter es wirklich will, wird er seine Tat begehen – etwa außerhalb
des Gerichtsgebäudes.

Auch sogenannte Routine-Prozesse geben keine Sicherheit. Denn die
einzigen, für die ein Gang zum Gericht Routine ist, sind Juristen.
Für sie gehören Gewalttaten zum Berufsrisiko. Zum Glück sind sie
extrem selten.

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