Das Verfahren wie auch das Urteil gegen den
Unterstützer der Terrororganisation „Islamistische Jihad Union“
belegen, wie ein Rechtsstaat Gesetze sowohl konsequent umsetzen als
auch einem glaubhaft zur Reue fähigen Angeklagten gerecht werden
kann.
Ramazan B., und dieser Vorwurf wiegt schwer, nahm in Kauf, dass
die von ihm überwiesenen Geldbeträge wohl eher zur Finanzierung von
Verbrechen als für die Unterstützung Hilfsbedürftiger vorgesehen
waren. Doch er glitt als junger Mann, der auch noch familiäre
Schicksalsschläge zu verkraften hatte, in das Umfeld der radikalen
Islamisten ab, er war für sie leicht ansprechbar. Einerseits
hinderten glückliche Umstände Ramazan B. rechtzeitig an weiteren
Hilfen.
Andererseits führten ihn auch die Einsicht und die Bereitschaft,
sich loszusagen von den Verheißungen der Heiligen Krieger, zurück in
eine demokratisch ausgerichtete Gesellschaftsordnung. In dieser ist
zwar kein Platz für Hassphantasien und brutale Gewalt gegenüber
Andersdenkenden. Sehr wohl aber kann ein Gericht zwischen den
unterschiedlichen Rechtsgütern abwägen. Der Stuttgarter
Staatsschutzsenat ist dieser Verantwortung gerecht geworden.
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