Schwäbische Zeitung: Dieser Bischof ist nicht zu halten – Leitartikel

Vorsicht ist zunächst geboten, wenn nahezu
unisono der Stab über einen Menschen gebrochen wird. Das gilt auch im
Fall des Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst. Unter
denen, die da seit Wochen und Monaten vom Verfolgungseifer getrieben
sind, finden sich Zeitgenossen, die nicht sorgenvoll, sondern
genüsslich zur Kenntnis geben, dass die katholische Kirche mal wieder
eine Baustelle habe. Sie wollen in Wirklichkeit nicht den Limburger
Bischof treffen, sondern diese Kirche – mit der sie nichts am Hut
haben. Vorsicht ist auch deshalb geboten, weil es schlicht
unvorstellbar ist, dass allein der Diözesanbischof von der
Kostenentwicklung gewusst hat. Allerdings: Die Gesamtverantwortung
hat er zu tragen. Sonst niemand.

Dies allein wäre aber immer noch kein zwingender Rücktrittsgrund.
Der liegt vielmehr in den unappetitlichen Details der gesamten
Affäre. Erstens: Ein Bischof, gegen den ein Strafbefehl beantragt
ist, weil er nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft gelogen hat,
kann sein Amt nicht mehr glaubwürdig ausüben. Zweitens: Ein Bischof,
gegen den sich der Priesterrat der Diözese stellt, hat das notwendige
Vertrauen verloren, auf das er im Amt angewiesen ist. Drittens: Die
formal verhaltene, aber zwischen den Zeilen unüberhörbare
Deutlichkeit, mit der sich jetzt der Vorsitzende der Deutschen
Bischofskonferenz von seinem Bruder im Amt distanziert hat, lässt es
unvorstellbar werden, dass Tebartz-van Elst weiter im Amt bleiben
kann. Robert Zollitsch, der Freiburger Erzbischof, will die
Angelegenheit kommende Woche mit dem Papst besprechen. Das klingt wie
eine verhaltene Drohung – bei diesem Papst Franziskus, der die Pracht
des Evangeliums predigt und jeden Prunk verachtet.

Zollitsch hat am Donnerstag ein deutliches Signal nach Limburg
gesendet: Der dortige Bischof soll sein Rücktrittsgesuch einreichen.
Zum Wohl der Diözese, um weiteren Schaden von der katholischen Kirche
abzuwenden. Und möglicherweise wäre dieser Schritt auch für
Franz-Peter Tebartz-van Elst eine Befreiung.

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