Schwäbische Zeitung: Ein gut gemeinter Gesetzentwurf – Kommentar

Wenn ein Vater nur nörgelt, nicht hilft und bei
den Unterhaltszahlungen Zicken macht, wenn er das Umgangs- und
Sorgerecht als Schwert im Beziehungsduell missbraucht, dann ist das
fatal. Solche Ausnahmen rechtfertigen es allerdings nicht, Männer
pauschal von ihren Sprösslingen fernzuhalten. Schließlich hat der
Nachwuchs das Recht, seinen Vater kennenzulernen. Kinder wollen zu
beiden Elternteilen eine enge Beziehung. Das liegt auf der Hand, das
ist wichtig für ihre Entwicklung, und das zeigt auch die Forschung.
Mal abgesehen davon, dass Männer heute deutlich engagiertere Väter
sind, als sie es früher waren. Deshalb hat auch kaum eine Mutter
etwas gegen einen Vater, der sich von Anfang an einbringt.

Anders sieht es aus, wenn ein Erzeuger nach Jahren der Abwesenheit
plötzlich auftaucht und ein intaktes Familiengefüge, ob nun
verheiratet oder im Patchwork verbunden, aufbrechen will. In solchen
Fällen tritt das Interesse des biologischen Vaters hinter das Wohl
des Kindes zurück, wie der Europäische Gerichtshof unlängst
entschieden hat. Und das bleibt hoffentlich so. Nein, ein Durchbruch
ist dieser neue Gesetzentwurf zum Umgangsrecht nicht. Er ist zwar gut
gemeint, wird sich aber in der Praxis in den wenigsten Fällen zum
Vorteil der Kinder umsetzen lassen.

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