Bisweilen lassen sich Bedenken, Gewissensbisse
von Politikern an der Ausgestaltung ihrer Gesetze ablesen. Im Falle
der Präimplantationsdiagnostik (PID) ist dies der Fall. All die
Hürden, Beschränkungen und vermeintlichen Sicherungen, die da
eingebaut sind, signalisieren vor allem: Vorsicht, es könnte etwas
aus dem Ruder laufen!
Leider ist es bereits aus dem Ruder gelaufen. Mit der
grundsätzlichen Zulassung der PID vor einem Jahr hat der Bundestag
eine Tür aufgeschlossen, die sich immer weiter öffnen wird. Die nun
vorgelegte Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministers nährt
diese Befürchtung: Keine Beschränkung auf nur ein PID-Zentrum,
theoretisch unzählige Ethikkommissionen, die mal so, mal so
entscheiden werden.
Das schlüssige Hauptargument der PID-Gegner – dass nämlich
Selektion zwischen lebenswertem und nicht lebenswertem Leben ethisch
unverantwortlich ist – droht ausgehebelt zu werden durch die
normierende Kraft der Fakten. Es gibt kein Recht auf ein Kind: Die
Beachtung dieses Satzes hätte vieles verhindert.
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