Muss das sein? Muss ein Staat sehr alte Männer
für Taten zur Rechenschaft ziehen, die sieben Jahrzehnte und mehr
zurückliegen? Muss eine Staatsanwaltschaft so viel Personal und
Energie in Verfahren stecken, die am Ende wohl nicht einmal in einen
Prozess, geschweige denn eine vollzogene Gefängnisstrafe münden, weil
die Angeklagten längst zu alt und gebrechlich sind, um für ihre
Untaten zu büßen?
Ja, es muss sein. Es ist die wohl letzte Chance des deutschen
Rechtstaates, sich mit seinen langsamen, umständlichen, aber auch
weitgehend fairen Instrumenten den Monströsitäten der NS-Zeit
anzunähern. Die juristische Aufarbeitung wird auch mit den aktuellen
Verfahren nicht abgeschlossen, doch sie zeigt den Willen, sich mit
dem Thema auseinanderzusetzen. Auch wenn es schmerzt.
Pressekontakt:
Schwäbische Zeitung
Redaktion
Telefon: 0751/2955 1500
redaktion@schwaebische-zeitung.de