Zu der heute vom Kabinett beschlossenen Hartz-Reform erklärt die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig:
Mit diesem Gesetzentwurf wird Frau von der Leyen nicht die Zustimmung der SPD im Bundesrat bekommen. Ihre vom Kabinett gebilligten Vorschläge reichen nicht aus, um Bildungsteilhabe von Kindern zu ermöglichen. Es ist mehr als enttäuschend, dass Frau von der Leyen die lebensnahen Vorschläge der SPD nicht ausreichend berücksichtigt hat. Aber es ist ein Erfolg für die SPD, dass das Bildungspaket nun wenigstens auch einem Teil der Kinder von Geringverdienern zu Gute kommt und dass die Kommunen das Recht bekommen, es umzusetzen. Aber das reicht uns nicht. Niemand sollte glauben, dass mit den von Frau von der Leyen vorgestellten Maßnahmen Kinderarmut in Deutschland beseitigt wird.
Frau von der Leyen hatte in der Vorbereitung des Gesetzes genügend Zeit, sich mit uns an einen Tisch zu setzen. Wenn die Bundesregierung ihr Gesprächsangebot ernst meint, muss Bundeskanzlerin Angela Merkel den Fraktionsvorsitzenden Frank-Walter Steinmeier und die Ministerpräsidenten Kurt Beck und Hannelore Kraft zu einem Gespräch einladen.
Im Übrigen bleiben wir bei unseren Forderungen:
1. Wir bestehen auf ein echtes Bildungspaket, das bei den Kommunen als Bildungsfonds angesiedelt ist und von dem auch ALLE Kinder aus Geringverdienderfamilien profitieren. Die Kommunen brauchen dafür eine entsprechende finanzielle Unterstützung vom Bund.
2. Wir wollen ein Bildungsinfrastrukturprogramm vom Bund für die Beschäftigung von mindestens einem Schulsozialarbeiter an jeder Schule. Die Kosten dafür können problemlos mit den 2 Mrd. Euro bestritten werden, die für das so genannte Betreuungsgeld vorgesehen sind. Statt den Kita-Verzicht finanziell belohnen zu wollen, sollte auch die Union alles dafür tun, dass alle Kinder Zugang zu Bildung, Sport und Kultur haben. Ein solches Bundesprogamm ist die logische Fortsetzung der beiden vorangegangenen:
dem Ganztagsschulprogramm von Rot-Grün und dem Ausbau der Kindertagesstätten in der großen Koalition.
3. Von der Leyen muss für einen gerechten Regelsatz sorgen. Sie darf den Kinderbedarf nicht an Haushalten berechnen, die selbst nicht genügend Geld für ihre Kinder haben, sondern muss eine realistische und lebensnahe Basis zugrunde legen.
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Redaktion: Tobias Dünow
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