Seit dem Start des Services gehen über die Internetseite von LeasePlan regelmäßig Anfragen ein. In den meisten Fällen geht es um Anliegen zu Geschwindigkeitsübertretungen und Abstandsmessungen. Vereinzelt gab es auch Anfragen zu Rotlichtverstößen, Fahrerflucht oder gar Fahrverboten. Um die kostenfreie Verkehrsrechtsberatung in Anspruch zu nehmen, können Dienstwagennutzer das entsprechende Formular auf www.leaseplan.de in der Rubrik „Mein Fahrzeug“ nutzen. Die Online-Anfrage wird direkt an die Rechtsanwaltskanzlei weitergeleitet, um Fahrern absolute Vertraulichkeit zu gewährleisten. Von montags bis freitags erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach Anfrage der Rückruf der Kanzlei.
Um Interessenskonflikte für die Partnerkanzlei auszuschließen, können Anfragen zu Unfällen mit Fahrzeugen, für die LeasePlan vertragsgemäß den Schadenservice abwickelt, nicht beantwortet werden. Die kostenfreie Erstberatung wird ausschließlich für Anfragen zum deutschen Verkehrsrecht angeboten.
LeasePlan bietet eine umfassende Servicepalette für betriebliche Fuhrparks, angefangen vom Finanzleasing von Firmenfahrzeugen bis hin zum kompletten Fuhrparkmanagement inklusive Consultingleistungen.
LeasePlan – eine Tochter der niederländischen LeasePlan Corporation N. V. – ist eine markenneutrale und international operierende Firmengruppe mit Niederlassungen in 23 europäischen Staaten sowie in den USA, Kanada, Mexiko, Brasilien, Russland, Indien, Australien, Neuseeland und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Insgesamt hat LeasePlan rund 1,3 Millionen Fahrzeuge unter Vertrag und ist damit Weltmarktführer.
Die LeasePlan Deutschland GmbH wurde 1973 in Düsseldorf gegründet. In der Hauptverwaltung in Neuss sowie in den Niederlassungen in Neuss, Hamburg, Frankfurt, Stuttgart und München sowie in den Gebrauchtwagen Outlets in Neuss und Nürnberg sind rund 362 Mitarbeiter beschäftigt. Anfang 2014 wurden in Deutschland über 85.500 Pkw, Transporter und Nutzfahrzeuge betreut.