SHB AG: Immobilienbesitzer in Berlin-Brandenburg werden zur Kasse gebeten

Horch was kommt von draußen rein, hollahi hollaho –
Immobilienbesitzer fühlen sich von der ersten Zeile des Volksliedes
aus dem 19. Jahrhundert ganz und gar nicht mehr bespaßt. Ganz im
Gegenteil, so weiß Hans Gruber, Immobilienexperte der SHB
Innovative Fonds AG (SHB AG), scheppern dann bei ihnen häufig nur
noch die Alarmglocken. Kommt nämlich etwas überraschend von
draußen herein, so ist es zunehmend Wasser aus geborstenen
Leitungsrohren. Oder Post vom Wasserzweckverband. Und dann
werden sie kräftig zur Kasse gebeten, wie Beispiele aus Berlin und
Brandenburg zeigen. Investitionen für die Erneuerung der Wasser-
und Abwasseranlagen legen die Wasserzweckverbände dort schon
seit geraumer Zeit und ohne Nachsicht auf die Eigentümer um.
Zugrunde liegt hier ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-
Brandenburg aus dem Jahr 2007. Danach dürfen Kommunen und
Zweckverbände den Aufwand für neue Wasserleitungen außerhalb des
Hauses auch auf Immobilienbesitzer abwälzen, wenn diese schon vor
1990 für ihre Anschlüsse gezahlt hatten. In der Regel, so Hans
Gruber von SHB Immobilienfonds, bleibt dafür eine Zahlungsfrist von
häufig gerade mal einem Monat. Private Immobilieneigentümer trifft
der Schock dann ähnlich überraschend wie die Verantwortlichen des
Flughafens Berlin Brandenburg Willy Brandt. Allein für die beiden
genannten Bundesländer rechnet der Verband Berlin-Brandenburger
Wohnungsunternehmen (BBU) ganz aktuell mit einer Gesamtbelastung
von 340 Millionen Euro. Private Eigentümer könnten dadurch
finanziell mächtig ins Schlingern geraten, die Klagebereitschaft sei
trotz letztlich ungeklärter Rechtslage aus Risiko- und Kostenaspekten
gering.

Ebenso schwierig bis unmöglich ist es, die Kosten an die Mieter
weiterzureichen. Hans Gruber von SHB Innovative Fondskonzepte AG
(SHB AG), warnt deshalb davor, sich beim Kauf einer
fremdvermieteten Eigentumswohnung ausschließlich auf den äußeren
Schein zu verlassen: „Selbst der hinzugezogene Architekt kann kaum
alle auf dem Grundstück oder unter dem Straßenbelag davor
schlummernden Gefahren erkennen.“ Man dürfe als
Immobilienerwerber also keineswegs auf Kante rechnen, sondern
stets ausreichendes Geld zurücklegen, um gegen alle Eventualitäten
gewappnet zu sein. Ganz im Gegensatz dazu beauftragten
beispielsweise die Manager der SHB-Fonds rechtzeitig vor einer
Entscheidung, ob eine Immobilie ins Portfolio aufgenommen werden
soll, ausgesuchte und ortskundige Spezialisten mit der
Qualitätsprüfung. Im Zweifel fallen solche Belastungen im Rahmen
der auch beim Fonds enthaltenen Erhaltungskosten also in der Regel
erst gar nicht an.