Der neue Bußgeldkatalog des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) steht hier zum PDF-Download zur Verfügung: http://lasi.osha.de/docs/lv56.pdf
Das höchste Bußgeld von 3.000 Euro wird laut dem neuen Bußgeldkatalog zur Arbeitsstättenverordnung verhängt, wenn die „Gefährdungsbeurteilung nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig dokumentiert“ wurde. „Sind Fluchtwege und Notausgänge gar mangelhaft oder als solche nicht geeignet, kostet dies 2.000 Euro“, weist Jander hin. Fehlende oder unzureichende Kennzeichnungen von Fluchtwegen und Notausgängen werden ebenso mit 2.000 Euro Strafzahlung belegt. „Nicht nur die Arbeitsschutzbehörde wird auf diesen Bußkatalog zurückgreifen, auch die Feuerwehren werden bei Ihren Brandverhütungsschauen ein Blick in diesen Katalog werden“, warnt der erfahrene Hotelsicherheitsberater. Nicht auszuschließen sei, dass auch Mitarbeiter und Gäste die Behörden und Feuerwehren auf Mißstände hinweisen.
Gerade in der Gastronomie hält der novellierte Bußgeldkatalog einige Überraschungen bereit: Fehlt der Nachweis über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, kann bis dem Arbeitgeber bis zu 500 Euro kosten. Das Abstellen unverschlossener und gefüllter Abfalleimer in Küchen oder anderen Räumen, wo Lebensmittel verarbeitet werden, kostet immerhin 25 Euro Strafe. Raucht jemand beim Kochen oder bei der Verarbeitung unverpackter Lebensmittel, wird dies ebenso mit 25 Euro Geldbuße geahndet. Sind im Schankraum oder an der Bar zu wenige einwandfrei geputzte Gläser vorhanden, kostet dies ebenso 25 Euro.